Das Angebot der Ambulanten Hilfen ist eine konzeptionelle Ergänzung der Angebote „Anlaufstelle“ und „Wohnheim“ des LSB e.V.
Die von uns angebotenen Ambulanten Hilfen basieren – je nach Zuordnung des Personenkreises– auf der Rechtsgrundlage der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß dem achten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) oder der Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) -Qualifizierte Assistenzleistungen-. Die Ambulanten Hilfen richten sich zum einen an Hilfeempfänger, bei denen die stationäre Hilfe des LSB e.V. endet und die der weiteren Unterstützung bedürfen. Zum anderen richtet sich das ambulante Angebot an Klienten der Anlaufstelle des LSB e.V., die eine intensivere Unterstützung benötigen, als die Beratungsstelle sie ihnen bieten kann.
In Ausnahmefällen können auch Hilfesuchende, die bisher keinen Kontakt zum LSB e.V. hatten, ambulante Hilfen, nach Antragstellung in sachlicher Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, erhalten.
Das Ziel der Ambulanten Hilfen ist es, dass die Hilfeempfänger ein Leben, soweit es möglich ist, unabhängig von Hilfeleistungen führen können. Diese Zielerreichung wird in allen Bereichen des Lebens wie Wohnen, Alltagsbewältigung, Behördenangelegenheiten, Arbeit, Finanzen, Schuldenregulierung, Gesundheit und soziale Eingebundenheit angestrebt.
Das Hilfsangebot kann – je nach Hilfebedarf – folgende Bereiche umfassen:
- Einzelgespräche, psychosoziale Entlastungsgespräche
- Alltagsbewältigung und alltagspraktische Begleitung
- Suchtbearbeitung, Vermittlung in Therapieangebote
- Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und Jobsuche
- Wirtschaften und Haushaltsführung
- Hilfen zur Vermeidung von (erneuter) Haft
- Schuldenregulierung und Finanzverwaltung
- Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten und
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
In der Regel erfolgt die Vermittlung und Antragstellung durch die anderen Einrichtungen des LSB e.V. (Anlaufstelle und/oder Wohnheim).
Wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ambulanten Hilfen sind die Eigenmotivation und die Bereitschaft, das Angebot der Ambulanten Hilfen wahr- und anzunehmen. Die Hilfeplanung erfolgt in Form eines Gesamtplanes in Kooperation mit dem Kostenträger.